BR
BR

| Betriebsrat in Zeuthen

BEM - Betr. Eingliederung

Betriebliches Eingliederungsmanagement am Standort Zeuthen

Betriebsrat in Zeuthen

Betriebliches Eingliederungsmanagement am Standort Zeuthen


Der § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, um mit deren Beteiligung und Zustimmung eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme durchzuführen.

 

Unsere gemeinsamen Ziele:

 

 

Ablauf

1. Anspruch

Sie haben Anspruch auf die Betriebliche Eingliederung, wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen (30 Arbeitstage) krankheitsbedingt gefehlt haben. In diese Berechnung fließen Krankmeldungen mit und ohne ärztliche Krankschreibung ein. Arbeiten Sie in Teilzeit, werden die Fehlzeiten ähnlich Ihres Urlaubsanspruchs umgerechnet.

2. Kontaktaufnahme

Wir nehmen schriftlich Kontakt zu ihnen auf und bieten Ihnen eine Betriebliche Eingliederung an. Als ersten Schritt schlagen wir ein unverbindliches Informationsgespräch vor. Hier kann sich schon klären, ob eine Eingliederung für Sie überhaupt sinnvoll ist.

Achtung: Wenn Sie auf das Angebot zur Eingliederung nicht reagieren, werden Sie nach vier Wochen erinnert. Wenn Sie dann drei Wochen lang nicht reagieren, gilt BEM als beendet.

3. Informationsgespräch

Wenn Sie das Angebot für ein Informationsgespräch annehmen können Sie unverbindlich alle offenen Fragen klären. Zum Beispiel: Was kann ich durch ein BEM erwarten? Was muss ich preisgeben? Wer erfährt davon?                         Danach haben Sie in Ruhe Zeit zu überlegen, ob dieser Weg sinnvoll für Sie ist.

4. Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dazu, Ihre aktuelle Situation zu verstehen und zu klären. In wieweit Sie durch Ihre Krankheit in Ihrer Arbeit beeinträchtigt sind und wie Ihre aktuellen Anforderungen genau aussehen. Dazu kann es nötig sein, dass Sie dem Austausch Ihrer Daten in dem von Ihnennn definierten Kreis zustimmen.

5. Maßnahmenfindung

In Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir Vorschläge, wie Ihnen die Arbeit erleichtert werden kann. Unter Umständen muss die Personalabteilung hingezogen werden. Gemeinsam mit Ihrer Führungskraft wird dann abgestimmt, ob die Vorschläge umsetzbar sind. Wenn Sie sich einigen, unterzeichnen Sie und ihre Führungskraft einen Maßnahmeplan.

Achtung: Ihre Teilnahme an einer betrieblichen Eingliederung ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen beendet werden. Die Ablehnung eines BEM-Verfahrens darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sie kann es jedich erschweren, gegen eine krankheitsbedingte Kündigung juristisch vorzugehen.

6. Umsetzung

Wir werden die verabredete/n Maßnahme/n einleiten und nach einer Weile Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um zu erfahrne, ob das Verfahren aus Ihrer Sicht erfolgreich war. Wenn nicht, können Sie wieder einen Schritt zurückgehen und prüfen lassen, warum die Maßnahmen nicht greifen und ob andere verabredet werden müssen.

Folgende Punkte werden in Ihrer Personalakte vermerkt:

- Angebotsschreiben

- Abbruch beziehungsweise Ablehnung einer Eingliederung

- Abschluss des BEM - Verfahrens