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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM, DESY Zeuthen)
Nutzen des BEM' s für Ihre Gesundheit
Der § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, und mit deren Beteiligung und Zustimmung eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme durchzuführen.
Unsere gemeinsamen Ziele :
● Überwinden von Arbeitsunfähigkeit
● Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
● Eingliederung entsprechend der Leistungsmöglichkeit der Betroffenen
● Erhalten und Sichern des Arbeitsverhältnisses
● Abklärung von Leistungen Dritter zur Teilhabe am Arbeitsleben
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